Das EEG regelt die „Vorfahrt für erneuerbare Energien“
Neues Gesetz regelt Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde
Ein Bundesgesetz fördert seit dem 1. April 2000 erneuerbare Energien. Das "Erneuerbare-Energie-Gesetz" (EEG) regelt unter anderem die Abnahme und Vergütung von Strom aus Wasser-, Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen. Es kommt insbesondere den Betreibern kleiner Anlagen zugute, da deren Ökostrom vom jeweiligen Netzbetreiber vorrangig abzunehmen ist. Das Gesetz schreibt vor, für den eingespeisten Strom feste Preise zu vergüten, und zwar auf die Dauer von 20 Jahren. Dadurch wird dem Investor und Betreiber eine hohe Investitionssicherheit geboten. Er kann damit seine Fotovoltaik-Anlage, je nach örtlicher Vorraussetzung, renditenstark und gewinnbringend oder annähernd kostendeckend betreiben.
So wird z.B. 2009 die eingespeiste Kilowattstunde elektrischer Energie aus Sonnenstrom nach dem neuen EEG 2009
- bei Aufdachanlagen bis 30 kWp mit 43,01 Cent,
- bei Aufdachanlagen ab 30 kWp bis 100 kWp mit 40,91 Cent,
- bei Aufdachanlagen ab 100 kWp bis 1.000 kWp mit 39,58 Cent,
- bei Freifläche mit 31,94 Cent und
- bei eigenen genutzten Strom bis 30 kWp mit 25,01 Cent vergütet.
Damit könnte bereits bei der nächsten Strompreiserhöhung diese Regelung lukrativer als die 43,01 Cent sein! (siehe weiter unten!)
Speist man ab 01.01.2010 ins öffentliche Netz ein, so reduziert sich die Vergütung z.B. für Sonnenstrom bis 100 kWp um weitere 8% und ab 2011 um weiter 9% für die nächsten 20 Jahre. Eine ausführliche Liste der Vergütungssätze nach neuen EEG 2009 finden Sie hier.
Mit der jährlichen Degression der Einspeisevergütung und dem rasanten Ansteigen der Produktionskapazitäten (was erst durch dieses Gesetz ermöglicht wurde), wird die Industrie zur Senkung Ihrer Materialpreise gezwungen.
Durch die leider unangemessene Preispolitik mancher Energieversorger wird gleichzeitig erreicht, dass sich die Preise für Elektroenergie ständig erhöhen. Somit wird noch schneller, als bisher vorherzusehen war, die Elektroenergie aus Fotovoltaik-Anlagen konkurrenzfähig zu Kohle, Atomkraft und Co. werden. Wenn die Preiserhöhungen im gleichen Tempo weiter gehen, kann man davon ausgehen, dass in spätestens 5 Jahren der Strom aus Fotovoltaik-Anlagen günstiger ist als konventioneller Strom.
Neben dem verstärkten Einsatz regenerativer Energien will der Gesetzgeber so auch eine Dezentralisierung der Stromversorgung erreichen.
