Wie groß sollte eine Fotovoltaikanlage sein?
Ein statistisch durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt beispielsweise benötigt knapp 4.000 Kilowattstunden Strom im Jahr. Soll der gesamte Strom von der Sonne kommen, könnte die Solarstrom-Fläche etwa 35 m² groß sein. Dafür sind ca. 5 kWp nötig. Die größe der Fotovoltaik-Anlage (FV-Anlage) richtet sich im wesentlichen nach zwei weiteren Gesichtspunkten. Das ist zum einen die zur Verfügung stehende und ertragbringende Fläche und zum zweiten welche Investition getätigt werden kann.
Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) sorgt dafür, dass die Anlage bei einer nötigen Finanzierung je nach Voraussetzung kostendeckend arbeitet. Laut EEG müssen die Stromversorger seit dem 1. April 2000 jede aus Sonnenlicht erzeugte und ins örtliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde an den Erzeuger bezahlen.
Da die momentanen wirtschaftlichen (günstige Preise und günstige Finanzierungsmöglichkeiten) und gesetzlichen Rahmenbedingungen für FV-Anlagen so günstig wie nie sind, sollte man die Gelegenheit aufgreifen, jetzt in die Zukunft zu investieren und unsere Umwelt wesentlich zu entlasten, Unabhängigkeit in der Energieversorgung zu erreichen und nebenbei noch einen ordentlichen Gewinn zu erzielen.
Damit dies möglich ist, haben wir unsere Anlagen nicht nur im Einkauf (auf Grund unserer hohen Umsatzzahlen), sondern auch in der Anlagenkonzeption und Finanzierung so überarbeitet, dass hier der Ertrag übers Jahr hinweg im Vordergrund steht und nicht der kW-Preis für eine FV-Anlage. Dadurch sind unsere Anlagen nicht nur kostendeckend, sondern erwirtschaften dazu noch einen ordentlichen Gewinn. Dabei gibt es auf Anlagenteile bis zu 25 Jahren Garantie vom Hersteller und man geht von einer Mindestlebensdauer von 35 Jahren aus. Erst recht interessant wird es, wenn man diese Anlagen mit steuerlichen Gesichtspunkten in Verbindung bringt (individuelle Beratung notwendig).
Und noch etwas: Eine besondere Genehmigung für die Montage von Solaranlagen ist in der Regel nicht erforderlich. Doch gibt es Ausnahmen, beispielsweise bei denkmalgeschützen Gebäuden. Deshalb ist es empfehlenswert, die Baubehörde formlos und frühzeitig über die Planung zu informieren.
