Mit staatlicher Förderung zum Speicher
Schnell sein lohnt sich: Am Montag können über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank wieder Anträge entsprechend der Förderrichtlinie Speicher (FRL Speicher/2021) gestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel schnell verteilt sind. Schnell sein lohnt sich also.
Die harten Fakten zum Förderprogramm auf einen Blick:
Mindestspeichergröße ohne E-Ladeinfrastruktur >10 kWh
Mindestspeichergröße mit E-Ladeinfrastruktur > 8 kWh
Die Sockelförderung beträgt 500,00 Euro. Pro kWh gibt es weitere 200,00 Euro dazu. Pro AC-Ladepunkt gibt es 400,00 Euro, pro DC-Ladepunkt 1.500,00 Euro.
Ein Beispiel: Bei einem Stromspeicher mit 11 kWh Speicherkapazität und zwei E-Ladestationen erhält die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller 3.500,00 Euro. Wird ein Pufferspeicher (Wasser) genutzt, gibt es 250,00 Euro pro m³ Speichervolumen.
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